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Monatsinformation Januar 2021

Monatsinformation Januar 2021


Sehr geehrte Damen und Herren,

fast das gesamte Jahr über haben die Corona-Krise und die damit verbundenen (steuer-)rechtlichen Änderungen die Berichterstattung geprägt. Es verwundert daher nicht, dass zum Jahresende und darüber hinaus die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise und die häufig dadurch bedingten steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel einen Schwerpunkt dieser
Monatsinformation bilden.

Ein Großteil der Beiträge beschäftigt sich mit wichtigen steuerlichen Regelungen. Diese betreffen u. a. die Umsatzsteuersätze ab 2021, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die Anhebung der Entfernungspauschale, die Einführung einer Homeoffice-Pauschale, die Erhöhung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale sowie das Zweite Familienentlastungsgesetz.

Durch das Fortbestehen der Pandemie wurden verschiedene Fristen der steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Krise verlängert, wie beispielsweise bei den Zuschüssen der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und dem sog. Corona-Bonus für Arbeitnehmer.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

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Ihr Team der Sozietät Libeaux

Jahressteuergesetz 2020

Jahressteuergesetz 2020


Zum Abschluss eines turbulenten Jahres hat der Bundestag am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet – der Bundesrat hat am 18. Dezember zugestimmt.

Viele kurzfriste Änderungen des Jahressteuergesetzes sind der Corona-Pandemie geschuldet.

Wir möchten nachfolgend einen kurzen Überblick über wichtige Änderungen des Einkommensteuergesetzes geben:

  • Gewährung einer sog. Home-Office-Pauschale von 5 € pro Tag, höchstens 600 € im Jahr (befristet für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021)
  • Verlängerung der Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen für 2020 – namentlich max. 1.500 € – bis zum 30. Juni 2021
  • Erhöhung der Gewinngrenze für Einnahmen-Überschuss-Rechner beim Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG von 100.000 € auf 200.000 €
  • Erhöhung der Freigrenze für Sachbezüge auf 50 € (ab dem 01.01.2022)
  • Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags auf 3.000 € und der Ehrenamtspauschale auf 840 €
  • Erhöhung der Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis bei Spenden auf 300€

Ihr Team der Sozietät Libeaux

Haftungsausschluss: 

Dieser Newsletter erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der aktuellen Informationen. Eine Haftung für veröffentlichte und dargestellte Inhalte kann daher nicht übernommen werden. 

Monatsinformation Dezember 2020

Monatsinformation Dezember 2020


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof hat einige interessante Entscheidungen in der jüngsten Vergangenheit getroffen. So beispielsweise zu Sponsoringaufwendungen als Betriebsausgaben eines Freiberuflers zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen. Oder zu einer möglichen Rückforderung von Kindergeld, wenn Bezieher von Kindergeld nicht über einen Ausbildungsabbruch informieren.

Zudem hat der Finanzausschuss im Bundestag das zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen und dabei den steuerlichen Grundfreibetrag für 2021 im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf nochmals angehoben. Außerdem steigt das Kindergeld ab 2021 um 15 Euro im Monat.

Lesen Sie unter anderem auch, dass sich der Bundesrat für die Anerkennung von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home-Office einsetzt. Dies geht aus der von der Bundesregierung vorgelegten Stellungnahme der Länder zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 hervor.

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