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Jahressteuergesetz 2020


Zum Abschluss eines turbulenten Jahres hat der Bundestag am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet – der Bundesrat hat am 18. Dezember zugestimmt.

Viele kurzfriste Änderungen des Jahressteuergesetzes sind der Corona-Pandemie geschuldet.

Wir möchten nachfolgend einen kurzen Überblick über wichtige Änderungen des Einkommensteuergesetzes geben:

  • Gewährung einer sog. Home-Office-Pauschale von 5 € pro Tag, höchstens 600 € im Jahr (befristet für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021)
  • Verlängerung der Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen für 2020 – namentlich max. 1.500 € – bis zum 30. Juni 2021
  • Erhöhung der Gewinngrenze für Einnahmen-Überschuss-Rechner beim Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG von 100.000 € auf 200.000 €
  • Erhöhung der Freigrenze für Sachbezüge auf 50 € (ab dem 01.01.2022)
  • Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags auf 3.000 € und der Ehrenamtspauschale auf 840 €
  • Erhöhung der Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis bei Spenden auf 300€

Ihr Team der Sozietät Libeaux

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Ausgezeichnet als bester Steuerberater in Aachen