Jahressteuergesetz 2020
Zum Abschluss eines turbulenten Jahres hat der Bundestag am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet – der Bundesrat hat am 18. Dezember zugestimmt.
Viele kurzfriste Änderungen des Jahressteuergesetzes sind der Corona-Pandemie geschuldet.
Wir möchten nachfolgend einen kurzen Überblick über wichtige Änderungen des Einkommensteuergesetzes geben:
- Gewährung einer sog. Home-Office-Pauschale von 5 € pro Tag, höchstens 600 € im Jahr (befristet für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021)
- Verlängerung der Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen für 2020 – namentlich max. 1.500 € – bis zum 30. Juni 2021
- Erhöhung der Gewinngrenze für Einnahmen-Überschuss-Rechner beim Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG von 100.000 € auf 200.000 €
- Erhöhung der Freigrenze für Sachbezüge auf 50 € (ab dem 01.01.2022)
- Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags auf 3.000 € und der Ehrenamtspauschale auf 840 €
- Erhöhung der Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis bei Spenden auf 300€
Ihr Team der Sozietät Libeaux
Haftungsausschluss:
Dieser Newsletter erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der aktuellen Informationen. Eine Haftung für veröffentlichte und dargestellte Inhalte kann daher nicht übernommen werden.