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Informationen für Grenzpendler

Informationen für Grenzpendler


Deutsche Grenzpendler, die in Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Österreich beschäftigt sind, besteuern ihren Arbeitslohn im jeweiligen Land. Ein erhöhtes Maß an „Homeoffice-Tagen“ kann daher zu einer Änderung der Aufteilung der Besteuerungsrechte und damit zu einer Änderung der steuerlichen Situation der betroffenen Grenzpendler führen.

Das Bundesfinanzministerium hat Verständigungsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, dem Königreich Belgien und der Republik Österreich veröffentlicht. Diese Vereinbarungen regeln die Besteuerung von Grenzpendlern in den genannten Ländern und bedeutet eine Entlastung für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Es wurde vereinbart, dass die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in dem jeweiligen Land behandelt werden.

Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, entsprechende Aufzeichnungen zu führen (Bescheinigung des Arbeitgebers über Homeoffice-Tage aufgrund der Corona-Pandemie).

Die Vereinbarungen finden Anwendung auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11.03.2020 bis zum 30.04.2020 (Ausnahme Belgien: 31.05.2020). Danach erfolgt eine automatische Verlängerung oder – im Falle von Belgien – eine vereinbarte Verlängerung um einen Monat.

Ihr Team der Sozietät Libeaux

Monatsinformation Juni 2020

Monatsinformation Juni 2020


Sehr geehrte Damen und Herren,

ein erhöhtes Maß an „Homeoffice-Tagen“ kann zu einer Änderung der Aufteilung der Besteuerungsrechte und damit zu einer Änderung der steuerlichen Situation betroffener Grenzpendler führen. Das Bundesfinanzministerium hat daher mit den entsprechenden Ländern Vereinbarungen getroffen, die grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie entlastet.

Ein Verfahren mit „besonderer Bedeutung“ wird vor dem Finanzgericht Saarland geführt. Es geht um die Doppelbesteuerung von Renten, gegen die sich ein Ruheständler wehrt.

Aufgrund der schweren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind Millionen Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen. Darum einigte sich der Koalitionsausschuss auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Die Erhöhungen sind abhängig von der Dauer der Kurzarbeit und gelten maximal bis Ende des Jahres.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. 
Wir beraten Sie gerne.

Ihr Team der Sozietät Libeaux