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Keine Verlängerung
der Nichtbeanstandungsfrist
über den 30.09.2020 geplant


Elektronische Kassensysteme:
TSE muss spätestens am 30.09.2020 vorliegen

Nach Informationen des Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA e.V.) gibt es derzeit im Bundesministerium der Finanzen trotz Corona-Krise keine Überlegungen die bis zum 30. September 2020 geltende Nichtbeanstandungsregelung zu verlängern.

Ihr Team der Sozietät Libeaux

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Ausgezeichnet als bester Steuerberater in Aachen