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5 Bundesländer verlängern Frist betr. TSE


Die Finanzminister aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben am Freitag, 10. Juli 2020 beschlossen, dass – unter bestimmten Voraussetzungen – ein weiterer Aufschub bei der Umstellung von elektronischen Kassensystemen bis zum 31. März 2021 gewährt wird.

Die Finanzverwaltungen der fünf Länder werden nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn

– die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt bzw. in Auftrag gegeben ist

– oder der Einbau einer Cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.

Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich.

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