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Die Bundesregierung hat in einer Pressemitteilung v. 18.09.2020 mitgeteilt, dass die Überbrückungshilfe verlängert, ausgeweitet und vereinfacht wird.


Die Bundesregierung hat in einer Pressemitteilung vom 18. September 2020 bekanntgegeben, dass die Überbrückungshilfe verlängert, ausgeweitet und vereinfacht wird.  

Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. 

Hierbei kann positiv festgehalten werden, dass die Zugangsbedingungen abgesenkt und ausgeweitet werden. 

Die Überbrückungshilfe unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.  

Der Förderhöchstbetrag für die Monate September bis Dezember 2020 beträgt max. 200.000 Euro. 

Wer ist antragsberichtigt (1. Prüfungsschritt)? 

  • Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten  

oder 

  • Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum  

Wie hoch ist die mögliche Förderhöhe? (2. Prüfungsschritt)  

  • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch 
  • 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent 
  • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent

Die vorstehenden Relationen müssen für jeden Monat überprüft werden. So kann beispielsweise der Fall eintreten, dass zwar die Antragsvoraussetzungen (1. Stufe) vorliegen, jedoch die Umsatzeinbruchsvoraussetzungen in allen vier Monaten nicht erreicht werden. 

Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt. 

Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie planen die Überbrückungshilfe in Anspruch zu nehmen, damit wir gemeinsam die weitere Vorgehensweise frühzeitig planen können. 

Wir hoffen, Ihnen hiermit eine erste Orientierung geben zu können und stehen selbstverständlich für Fragen zur Verfügung. 

Ihr Team der Sozietät Libeaux

Haftungsausschluss: 

Dieser Newsletter erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der aktuellen Informationen. Eine Haftung für veröffentlichte und dargestellte Inhalte kann daher nicht übernommen werden. 

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Ausgezeichnet als bester Steuerberater in Aachen